Schallschutztüre
Schalldämm-Maße bei Türen
Gemäß DIN 4109 werden die Mindestanforderungen an die Luftschall-dämmung von betriebsfertigen Türen bzw. Türelementen für ausgeführte Bauten nur als Schalldämm-Maß
erf. RW (bewertetes Schalldämm-Maß in dB ohne Schallübertragung über flankierende Bauteile) angegeben.
Der Nachweis über die Eignung eines Türelementes für die Erfüllung einer Schallschutzanforderung wird vom Hersteller im Rahmen einer Eignungsprüfung unter Laborbedingungen in definierten Prüfständen geführt und im Prüfzeugnis einer zugelassenen Prüfstelle durch das Labor-Schalldämm-Maß RW,P ausgedrückt.
Da jedoch die Prüfergebnisse unter Laborbedingungen aufgrund eliminierter Umgebungseinflüsse in der Regel besser sind als in real ausgeführten Bauten, wurde das sogenannte Vorhaltemaß eingeführt um diese Differenzen schalltechnisch bewerten zu können. Das Vorhaltemaß soll den möglichen Unterschied zwischen Labor und realer Bausituation, sowie eventuelle Streuungen der Eigenschaften der geprüften Konstruktion berücksichtigen, so der Normtext, und beträgt für Türen 5 dB.
Es ist nicht vorgesehen durch das Vorhaltemaß Planungs- oder Montageunzulänglichkeiten auszugleichen, die oftmals ursächlich für nicht erreichte schalltechnische Anforderungen verantwortlich sind.
Dies bedeutet also, daß das im Rahmen einer Eignungsprüfung ermittelte Schalldämm-Maß RW,P um mindestens 5 dB über dem für reale Bauten geforderten Schalldämm-Maß erf. RW liegen muß. Bei Verwendung von
Schallschutz-Türelementen in Bereichen mit stark differierenden Klimaten,
z. B. als Wohnungsabschlußtür, können die zugesicherten schalltechnischen Eigenschaften nur erfüllt werden, wenn die Türelemente in ihrer Konstruktion auf diese zusätzlichen Anforderungen abgestimmt sind
(Einsatz von Aluminium-Verbundplatten für Klimaklasse III).
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